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Direkt im und am Hüftgelenk vorgenommene Eingriffe werden mit Ausnahme der diagnostischen Arthroskopie (mit oder ohne Gelenkspülung) und der Entfernung eines freien Gelenkkörpers über einen der offenen Zugänge vorgenommen.
Die Behandlung der Knochenbrüche, gelenknahe Umstellungsoperationen und die gelenkersetzenden Operationen finden so statt. Die Eröffnung der Hüfte versteht sich bei diesen Operationen von selbst.
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