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Autologe Knorpeltransplantation

 

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Knorpel wächst nach Abschluß des Körperwachstums nicht mehr nach. Deshalb können Defekte, wie sie durch Unfälle und Abnutzung entstehen, nicht mehr durch frischen Knorpel ersetzt werden. Auch durch die Fortschritte in der Gentechnik und der Molekularbiologie ist es möglich, Knorpel zu entnehmen und ausserhalb des Körpers in speziellen Lösungen zu vermehren. Diese Knorpelzellen können in den Knorpeldefekt eingebracht werden und wachsen dort wieder an. Inzwischen sind sogar mehrere Techniken etabliert und es wird in Kürze die Möglichkeit zur arthroskopischen Implantation der neu gezüchteten Knorpelzellen bestehen.

Die Indikation muss jedoch streng gestellt werden. Insbesondere junge Patienten mit großem IV.gradigem Knorpelschaden profitieren von der Methode, da hier die sonst zu implantierende Prothese vermieden werden kann. Über 20 % der orthopädischen und fast 15 % der unfallchirurgisschen Kliniken in Deutschland wenden diese Methode inzwischen an.

Allerdings gibt es keine Studie, die einen eindeutigen Vorteil der Knorpeltransplantation gegenüber der Mikrofrakturierung nachweisen konnte. Deshalb sollte eine Knorpeltransplantation erst nach einer Mikrofrakturierung erfolgen, oder der isolierte Knorpeldefekt sollte mehr als 4 qcm betragen.

Leider wird die Methode nur nach einer Einzelfallprüfung von der Krankenkasse bezahlt.

Die autologe Knorpeltransplantation ist ein kompliziertes Verfahren, welches bei nicht anders therapierbaren Schäden eingesetzt werden kann. In einem kürzlich erschienenen Positionspapier der Gesellschaft für Unfallchirurgie und der Gesellsschaft für Orthopädie wurden normaler Ablauf und vor allem die Indikationen und Kontraindikationen festgelegt. Das Papier finden Sie hier zusammengefasst:

Ablauf

1.

arthroskopische Entnahme eines Knorpelstückes aus einem nicht tragenden Gelenkanteil

2.

Isolation der Knorpelzellen aus dem Biopsat und die Anzucht in einer Zellkultur

3.

Retransplantation der angezüchteten Zellen in den Knorpeldefekt in einem weiteren Eingriff

4.

Nachbehandlung und Kontrolle

Indikationen und Kontraindikationen

Voraussetzungen

tragfähiger Umgebungsknorpel
intakte korrespondierende Gelenkfläche (bis maximal Grad II nach Outerbridge)
intakter
Meniskus (Teilresektion bis maximal ein Drittel des Gesamtvolumens)
maximal zwei unabhängige Defekte
intakte Bandführung
physiologische Beinachse
freie Gelenkbeweglichkeit

Patientenalter

nicht vor Abschluss des Wachstums
nicht nach Erreichen des biologischen Alters von 50 Jahren

Defektgrad

Grad III oder IV nach Outerbridge

Defektgröße

ab 3 cm2 präparierte Defektzone (2,5 cm2 nicht präparierte Defektzone) bis 10 cm2 Defektzone

Defektlokalisation

Knie: mediale und laterale Femurcondyle, Trochlea, Patella, an der Tibia nur falls eine ausreichende Knorpelschulter vorhanden ist
OSG: zentrale Defekte am Talus, am lateralen/medialen Talus nur falls eine ausreichende Knorpelschulter vorhanden ist

Defekttiefe

ntakte subchondrale Knochenlamelle
tiefe knöcherne Defekte müssen vorher aufgefüllt werden
MRT ist vor Beginn der Behandlung notwendig

Kontraindikationen

Osteoarthrose
Gelenksteife
Arthrofibrose
Abweichungen von der physiologischen Beinachse > 5°
total/subtotal resezierter
Meniskus
insuffiziente Bandführung
Patellamalaligmentation
implantierte Carbonstifte
chronische Infektionskrankheiten
Tumorkrankheit
Arthritis durch Stoffwecheserkrankungen
autoimmunologische Erkrankung
schwere neurologische Erkrankung
Fettsucht (BMI >27,5)
Schwangerschaft
Suchterkrankung
psychische Erkrankung mit reduzierter Mitarbeit des Patienten

Voroperationen

Nach knochenmarkstimulierenden Behandlungen sollte mindestens 6 Monate abgewartet werden

Nachbehandlung

Femurkondylen

Beugung maximal 90° für 6 Wochen
Teilbelastung bis 20 kg für 4-6 Wochen, danach innerhalb 2 Wochen Übergang zur Vollbelastung
nicht kniebelastender Sport (z.B. Schwimmen) nach 3 Monaten

Trochlea/Patella

Beugung maximal 30° für 4-6 Wochen, danach Steigerung alle 2 Wochen um weitere 30°
Vollbelastung schmerzadaptiert
nicht kniebelastender Sport (z.B. Schwimmen) nach 3 Monaten