Wenn diese Maßnahmen keinen Erfolg zeigen oder wenn bereits eine Schädigung des Gelenks mit der Gefahr weiter
fortschreitender Schäden bekannt ist (z.B. Meniskusschaden), sollte ein operativer Eingriff durchgeführt werden. Ein Beispiel eines abgestuften Behandlungsplans bei Knorpelschäden finden Sie hier.